Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DXL Medical GmbH,

Wissenschaftspark Gelsenkirchen

Münscheidstraße 14,

D-45886 Gelsenkirchen

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:  Herr  Namik Kemal Sönmez

 Telefon: +49 (0)209-36683006

Fax         : +49 (0)209-36683005

E-Mail   :    info@dxlimplant.de

Web      :    www.dxlimplant.de

Registergericht   :   Amtsgericht Gelsenkirchen

Registernummer :  HRB 15498

Umsatzsteuer- Identifikationsnummer gemäß § 27a UstG :   DE 326334725

 

*Für alle Angaben in unseren Programmen, besonders die Aktualität und Vollständigkeit der hinterlegten Preislisten, Kommentare, Sonstiges und Gesetzestexte übernimmt die Fa. DXL Medical GmbH keine Gewähr.

Allgemeines – Geltungsbereich

1-Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2-Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, also natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, mit denen Geschäftsbeziehungen eingegangen werden, die im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgen.

3- Unsere Verkaufsbedingungen gelten sowohl gegenüber Kaufleuten i.S.v. § 24 AGBGB als auch gegenüber Nichtkaufleuten, es sei denn ihre Geltung ist nachfolgend ausdrücklich auf Kaufleute beschränkt.
4- Gegenüber Kaufleuten i.S.v. § 24 AGBG gelten unsere Verkaufsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.

5-Das Angebot für Waren richtet sich ausschließlich an Käufer, die als Unternehmer im Sinne von 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.

Angebot – Angebotsunterlagen

An Programmen, Inhalten, Strukturen, Quellcodes, Logik, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt besonders auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Vertragsschluss

1- Alle Angebote, ob digital oder in gedruckter Form, sind nicht bindend und freibleibend. Dies gilt insbesondere für Preise, Abbildungen und Prospekte. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2 -Mit der Annahme eines Angebotes oder durch Bestellung von Produkten erklärt der Auftragnehmer verbindlich, das bestellte Produkt zu erwerben. Wir sind berechtigt, das gegen uns oder gegen einen unserer Vertreter gesetzte Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme erfolgt entweder schriftlich oder durch Übergabe der Ware an den Auftragnehmer.

3- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten

5-(4) Sofern die vorstehenden Einkaufsvoraussetzungen und -voraussetzungen erfüllt sind, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über, sobald dieser in Annahme- oder Zahlungsverzug gerät.

6- Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7-Der Abschluss des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung durch ein Hindernis verursacht wird, das wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Lieferanten. Der Unternehmer wird umgehend über die Nichtverfügbarkeit der Dienstleistung informiert. Die Gegenleistung wird sofort zurückerstattet, falls dies bereits erfolgt ist.

😎 Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist kann der Unternehmer eine Frist von mindestens 15 Tagen schriftlich setzen. Nach Ablauf dieser Frist muss ein weiterer Zeitraum von mindestens 15 Tagen festgelegt werden. Ist diese Nachfrist erfolglos abgelaufen, kann der Unternehmer vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber bei ordnungsgemäßer Lieferung mit seiner Abnahmeverpflichtung in Verzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

Preise – Zahlungsbedingungen – Rücknahme

1- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ ausschließlich Verpackung.
2- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Gefahrenübergang – Verpackungskosten

1- Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, erfolgt der Versand durch uns auf Gefahr des Käufers. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2- Mit der Übergabe der zu liefernden Waren an den Käufer, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmung, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Firmengeländes, geht die Gefahr auf den Käufer über.
3- Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
4- Für den Fall einer von uns nicht zu vertretenden Rücksendung der Ware besteht unsererseits kein Versicherungsschutz; der Besteller trägt in diesem Fall das Risiko der unversicherten Rücksendung der Ware

Mängelgewährleistung, Schadensersatz

1- Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2- Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
3- Schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Soweit der Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 463, 480 Abs. 2 BGB auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
4- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, jedoch nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
6- Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
7- Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

9-Bei Mängeln der Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

10- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Unternehmer kein Rücktrittsrecht zu.Offensichtliche Mängel hat der Unternehmer innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Der Termin ist ausreichend für die rechtzeitige Absendung. Der Unternehmer trägt die volle Beweislast für alle Ansprüche, insbesondere für den Mangel selbst, für die Zeit der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

11- Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag wegen eines Mangels, steht ihm daneben kein Schadensersatz zu. Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Unternehmer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig, vorsätzlich oder sogar böswillig die Vertragsverletzung verursacht haben.

12- Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung unsererseits oder des Herstellers. Öffentliche Äußerungen, Werbung oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

13- Der Unternehmer erhält in dem Fall keine Garantien. Fertigungsgarantien bleiben unberührt.

8-Gesamthaftung

1- Unbeschränkte Haftung: Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

2- Es gilt die nachstehende Haftungsbeschränkung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt zulässt und die Sie gegebenenfalls zu vertreten haben. regelmäßig vertrauen zu erfüllen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dem typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Erfüllungsgehilfen.

3- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.
4- Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt.
5- Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist.
6- Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Eigentumsvorbehalt

1- Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Unternehmer alle Ansprüche aus der laufenden Geschäftsverbindung vollständig erfüllt hat.

2- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt bereits alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten zustehen. Wir nehmen die Aufgabe an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer berechtigt, die Forderung einzuziehen. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

3- Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

4-  Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
5-  Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, daß der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftragnehmers vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht gem. 2und 5, und die Rückforderung der Ware zu verlangen.

10-Sonderanfertigungen

1- Für Programme oder Programmteile von Waren, die nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Kunden hergestellt werden, haftet der Kunde wegen Verletzung von Patent- und sonstigen Schutzrechten Dritter und stellt uns von solchen Ansprüchen frei.

2- Unsere Zeichnungen, Muster oder Modelle bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zur Einsicht zugänglich gemacht werden..

11-Gerichtsstand – Erfüllungsort

1- Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2- Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen

3-  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der DXL Medical GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Die Tatsache, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.